“neue Plaketten” – TÜV für unsere Geräte und Fahrzeuge

TÜV für Geräte der Feuerwehr? Wirklich? JA!

Das eigene Fahrzeug muss im deutschen Straßenverkehr alle zwei Jahre bei einer technischen Prüfstelle (z. B. dem TÜV) vorgeführt werden zur Hauptuntersuchung – das kennt jeder Autofahrer. Auch unsere Feuerwehrfahrzeuge werden in diesem Intervall zur Haupt- und Sicherheitsprüfung vorgeführt – zweitere aufgrund der Tatsache, dass es sich um LKW-Fahrgestelle handelt. 

Die Besonderheit: bei der Feuerwehr müssen auch sämtliche Pumpen, Aggregate, Rettungsgeräte und weiteres Equipment in regelmäßigen Abständen einer Überprüfung durch einen Sachverständigen unterzogen werden. Hier werden verschiedene Funktionsprüfungen durch einen unabhängigen Dritten durchgeführt – aber auch die Sicherheit unserer Einsatzkräfte spielt hier eine große Rolle. 

In den vergangenen Tagen war Herr Hönle als Prüfer vom TÜV Süd bei uns in Dischingen zu Gast – er hat die Prüfungen an den Dischinger Gerätschaften sowie denen unserer weiteren Abteilungen vorgenommen. Mit den Ergebnissen können wir sehr zufrieden sein – von wenigen Hinweisen des Prüfers abgesehen haben alle Gerätschaften ihre Einsatzfähigkeit unter Beweis gestellt – viele der kleinen Empfehlungen konnten direkt während der Prüfung noch direkt umgesetzt werden.

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